Unternehmen werden verpflichtet, ein System mit zwei Personen und zwei Kontrollen für Natriumhydrosulfit einzuführen.
Erstens muss das Lager über benanntes Managementpersonal verfügen und ein Vier-Personen-Sicherheitssystem mit zwei Schleusen implementieren. Zweitens muss der Einkäufer bei der Beschaffung die Menge, Qualität und die relevanten Sicherheitsdokumente des Natriumhydrosulfits überprüfen. Drittens muss bei der Übergabe des Materials durch den Einkäufer an den Lagerverwalter eine Übergabeinspektion mit Unterschriften beider Parteien durchgeführt werden. Viertens muss bei der Materialannahme durch das Werkstattpersonal vom Lagerverwalter ein formelles Anforderungsverfahren mit Unterschriften beider Parteien eingehalten werden. Fünftens müssen die Aufzeichnungen über die Beschaffung und Verwendung von Natriumhydrosulfit ordnungsgemäß für regelmäßige Kontrollen geführt werden.
Veröffentlichungsdatum: 26. September 2025
