DMF stellt den Einsatz von Kiemennetzen im südlichen Block A ein

Das Fischereiministerium von North Carolina hat die Bekanntmachung M-9-25 herausgegeben, die am 20. April 2025 um 0:01 Uhr in Kraft tritt und die Verwendung von Kiemennetzen mit einer Zuglänge von weniger als vier Zoll in Binnenküstengewässern und kombinierten Fischereigewässern südlich der Verwaltungseinheit A verbietet, außer wie in den Teilen II und IV beschrieben.
In Abschnitt 2 wird folgender Text hinzugefügt: „Sofern in Abschnitt 4 nichts anderes bestimmt ist, ist die Verwendung eines Kiemennetzes mit einer Zuglänge von weniger als 4 Zoll in den Binnengewässern, Küstengewässern und kombinierten Fischereigewässern der Verwaltungseinheit D1 (Nördliche und Südliche Untergliederungen) ungesetzlich.“
Weitere Einschränkungen für die Verwendung von Kiemennetzen im südlichen Teil der Verwaltungseinheit A sind dem neuesten Bulletin vom Typ M zu entnehmen, das für Kiemennetze mit einer Zuglänge von 4 bis 6 ½ Zoll gilt.
Ziel dieser Verordnung ist die Bewirtschaftung der Stellnetzfischerei, um die Einhaltung der Beifanggenehmigungen für gefährdete und bedrohte Meeresschildkröten und Störe sicherzustellen. Die Grenzen der Bewirtschaftungseinheiten B, C und D1 (einschließlich ihrer Untereinheiten) wurden an die in den neuen Beifanggenehmigungen für Schildkröten und Störe festgelegten Grenzen angepasst.


Veröffentlichungsdatum: 09. Mai 2025